Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 29. März 2012 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revision sverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger verlangt vom Beklagten, dass dieser mit einem vom Kläger bevollmächtigten Versicherungsmakler korrespondiert und diesem Auskünfte erteilt.
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