Die Beteiligten sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage. Der Antragsteller verlangt von dem Antragsgegner die Zustimmung zur Umwandlung seines Teileigentums in Wohnungseigentum.
Im Teileigentumsgrundbuch ist der Antragsteller als Eigentümer der wie folgt beschriebenen Einheit eingetragen:
Miteigentumsanteil von 106, 75/1000 an dem Grundstück... verbunden mit dem Sondereigentum an Lager Nr. III laut Aufteilungsplan.
Nach dem Aufteilungsplan befindet sich das Lager Nr. III im Dachgeschoß. Dieser Raum ist in der Teilungserklärung als Lagerraum mit einer Nutzfläche von 94,44 qm bezeichnet. In der jeweils als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung heißt es:
§ 11
Ausbau des Dachgeschosses:
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