Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. August 2011 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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