BGH - Urteil vom 29.04.1992
VIII ZR 77/91
Normen:
BGB § 249, § 250, § 675 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 249 Freistellungsanspruch 3
BGHR BGB § 250 Satz 2 Befreiungsanspruch 2
BGHR BGB § 675 Bautreuhandvertrag 10
BauR 1992, 523
DRsp I(123)364c
DRsp I(138)640c
DRsp-ROM Nr. 1993/623
EWiR § 249 BGB 8/92, 961
MDR 1993, 46
NJW 1992, 2221
VersR 1992, 1368
WM 1992, 1074
ZIP 1992, 910
ZfBR 1992, 213

Pflichten des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten Kaufpreises - Umwandlung eines auf Befreiung von der Grundpfandhaftung gerichteten Schadensersatzanspruchs in bestimmten Zahlungsanspruch

BGH, Urteil vom 29.04.1992 - Aktenzeichen VIII ZR 77/91

DRsp Nr. 1993/623

Pflichten des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten Kaufpreises - Umwandlung eines auf Befreiung von der Grundpfandhaftung gerichteten Schadensersatzanspruchs in bestimmten Zahlungsanspruch

»1. Zur Pflichtverletzung des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten Kaufpreises für seine Eigentumswohnung an einen Zessionar des Verkäufers, wenn der Betrag gleichzeitig von einem anderen, durch ein Grundpfandrecht an der Eigentumswohnung gesicherten Gläubiger des Verkäufers beansprucht wird.« 2. Die Umwandlung eines auf Befreiung von der fortbestehenden Grundpfandhaftung gerichteten Schadensersatzanspruchs in einen bestimmten Zahlungsanspruch setzt u.a. voraus, daß die Zahlung des begehrten Geldbetrages zur Beseitigung der dinglichen Belastung erforderlich ist, das Grundpfandrecht also noch in der entsprechenden Höhe valutiert.«

Normenkette:

BGB § 249, § 250, § 675 ;

Gründe zu A: