Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Vorsitzenden (als Einzelrichterin) der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal vom 11.04.2017 abgeändert und wie folgt neugefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 108.229,33 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2016 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin 996,95 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.07.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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