Pflichten zur Sicherung von Abdeckrosten gegen unbefugtes Abheben
BGH, vom 16.09.1975 - Aktenzeichen VI ZR 156/74
DRsp Nr. 1996/14805
Pflichten zur Sicherung von Abdeckrosten gegen unbefugtes Abheben
a. Die Verkehrssicherungspflicht kann auch hinsichtlich solcher Gefahren bestehen, die erst durch den unerlaubten und vorsätzlichen Eingriff eines Dritten entstehen.b. So sind Abdeckroste über Luftschächten in oder an öffentlichen Verkehrsflächen (hier: Kaufhauspassage) gegen unbefugtes Abheben zu sichern.