I. Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Planfeststellungsbeschluss "DA-Erweiterung A3XX" vom 8. Mai 2000 der Freien und Hansestadt Hamburg.
1. Mit diesem Planfeststellungsbeschluss schuf die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens, die Freie und Hansestadt Hamburg, die maßgeblichen rechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Werksgeländes der Beigeladenen des Ausgangsverfahrens, der EADS Airbus GmbH, in Hamburg-Finkenwerder, um dort die Fertigung des Großraumflugzeuges A3XX zu ermöglichen. Vorgesehen ist dazu u.a. die Verfüllung einer Teilfläche des Mühlenberger Lochs.
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