Positive Vertragsverletzung durch falsch ausgewiesene Umsatzsteuer in einer Rechnung, Verjährungsbeginn
OLG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2006 - Aktenzeichen 12 U 46/06
DRsp Nr. 2006/26134
Positive Vertragsverletzung durch falsch ausgewiesene Umsatzsteuer in einer Rechnung, Verjährungsbeginn
1. Die Ausweisung von tatsächlich nicht angefallener Umsatzsteuer in einer Rechung ist als eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten anzusehen und begründet einen Schadenersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung in Höhe der zu Unrecht bezahlten Umsatzsteuer.2. Die Anwendung der Verjährungsvorschrift gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1EGBGB umfaßt auch die Bestimmung des § 199BGB n. F., so dass die dreijährige Verjährungsfrist des § 195BGB n. F. erst in Lauf gesetzt wird, wenn der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründen Umständen erhält.