Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 7. Juni 2022 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 30.000 Euro festgesetzt.
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die Berufung ist gemäß §
Die Berufung ist weder wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils i. S. v. §
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