Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 13. September 2011 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 24. Oktober 2011 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Klägerin nimmt die beklagte Bank aus abgetretenem Recht ihres Ehemannes im Revisionsverfahren noch auf Rückabwicklung des Erwerbs von Finanzprodukten unter anderem der inzwischen insolventen Lehman Brothers Treasury Co. B.V. in Anspruch.
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