Die beklagte Baufirma verwendet in Hausbauverträgen mit privaten Bauherren folgende vorformulierte Klausel:
'Festpreis incl. der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer. Veränderungen der Mehrwertsteuer bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens betreffen den Gesamtpreis und gehen zu Lasten bzw. zu Gunsten des Bauherren.'
Der klagende Verbraucherschutzverein hält die Klausel wegen Verstoßes gegen §
Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt. Dagegen richtet sich die Berufung der Beklagten.
Die Berufung hat, soweit der Kläger die Klage nicht in der Berufungsinstanz zurückgenommen hat, keinen Erfolg.
I. Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch ist begründet.
1.Der Kläger ist gemäß §
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