OLG Köln - Urteil vom 16.08.1994
9 U 104/93
Normen:
BGB § 631 ; VOB/B § 2 Nr. 7 ;
Fundstellen:
DRsp I(138)712Nr. I.2.c.
DRsp I(138)738Nr. I.2.b. (Ls)
MDR 1995, 40
NJW 1995, 274
NJW-RR 1995, 274
OLGReport-Köln 1994, 253

Preisanpassungsklausel bei Pauschalsumme - Pauschalpreis, Preisanpassung, Vertragsauslegung

OLG Köln, Urteil vom 16.08.1994 - Aktenzeichen 9 U 104/93

DRsp Nr. 1995/1686

Preisanpassungsklausel bei Pauschalsumme - Pauschalpreis, Preisanpassung, Vertragsauslegung

Ist bei einer bauvertraglichen Preisanpassungsklausel bei Massenabweichungen von mehr als 5 % die Vereinbarung eines neuen Pauschalpreises vorgesehen, so sind sämtliche die ursprünglich kalkulierten Werte übersteigenden Massen zu vergüten und nicht nur die 5 % übersteigenden Massen.

Normenkette:

BGB § 631 ; VOB/B § 2 Nr. 7 ;

Gründe:

Die in formeller Hinsicht bedenkenfreie Berufung der Beklagten ist lediglich im Hinblick auf einen Teil der Zinsforderung begründet, im übrigen hat die Berufung in der Sache keinen Erfolg.

1. Der Klägerin steht aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Bauvertrag vom 01.06.1989 ein Zahlungsanspruch in Höhe von 19.827,94 DM (16.855,00 DM + unstreitig 2.972,94 DM) gegen die Beklagte zu.