Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin macht als Reporterin der Tageszeitung "M********" im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes einen presserechtlichen Auskunftsanspruch geltend.
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