BVerwG - Urteil vom 01.07.1968
IV C 53.66
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 69
DVBl 1969, 258
Vorinstanzen:
OVG Niedersachsen, vom 28.02.1966 - Vorinstanzaktenzeichen VI A 16/66

Privilegiertes [landwirtschaftliches] Vorhaben in Konkurrenz zu ebenfalls privilegiertem Vorhaben der öffentlichen Hand [Schießlatz der Bundeswehr]

BVerwG, Urteil vom 01.07.1968 - Aktenzeichen IV C 53.66

DRsp Nr. 2009/19307

Privilegiertes [landwirtschaftliches] Vorhaben in Konkurrenz zu ebenfalls privilegiertem Vorhaben der öffentlichen Hand [Schießlatz der Bundeswehr]

Einem privilegierten landwirtschaftlichen Vorhaben kann ein ebenfalls privilegiertes Vorhaben der öffentlichen Hand (militärischer Schießplatz) entgegenstehen, wenn Letzteres bereits seit Jahrzehnten am gewählten Standpunkt steht und genutzt wird.

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 1;
Vorinstanz: OVG Niedersachsen, vom 28.02.1966 - Vorinstanzaktenzeichen VI A 16/66
Fundstellen
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 69
DVBl 1969, 258