OVG Niedersachsen, vom 28.02.1966 - Vorinstanzaktenzeichen VI A 16/66
Privilegiertes [landwirtschaftliches] Vorhaben in Konkurrenz zu ebenfalls privilegiertem Vorhaben der öffentlichen Hand [Schießlatz der Bundeswehr]
BVerwG, Urteil vom 01.07.1968 - Aktenzeichen IV C 53.66
DRsp Nr. 2009/19307
Privilegiertes [landwirtschaftliches] Vorhaben in Konkurrenz zu ebenfalls privilegiertem Vorhaben der öffentlichen Hand [Schießlatz der Bundeswehr]
Einem privilegierten landwirtschaftlichen Vorhaben kann ein ebenfalls privilegiertes Vorhaben der öffentlichen Hand (militärischer Schießplatz) entgegenstehen, wenn Letzteres bereits seit Jahrzehnten am gewählten Standpunkt steht und genutzt wird.
Normenkette:
BBauG § 35 Abs. 1;
Vorinstanz: OVG Niedersachsen, vom 28.02.1966 - Vorinstanzaktenzeichen VI A 16/66