BVerwG - Urteil vom 13.01.1967
IV C 47.65
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1; BBauG § 35 Abs. 2;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 34
DVBl 1967, 287
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 08.10.1962 - Vorinstanzaktenzeichen VII A 1090/61

Privilegierung eines Vorhabens im Außenbereich [forstwirtschaftlicher oder landwirtschaftlicher Betrieb]; Prüfungsumfang bei noch nicht aufgenommenem landwirtschaftlichen Betrieb [Erwerbsgeflügelzucht, Obstanbau]

BVerwG, Urteil vom 13.01.1967 - Aktenzeichen IV C 47.65

DRsp Nr. 2009/19297

Privilegierung eines Vorhabens im Außenbereich [forstwirtschaftlicher oder landwirtschaftlicher Betrieb]; Prüfungsumfang bei noch nicht aufgenommenem landwirtschaftlichen Betrieb [Erwerbsgeflügelzucht, Obstanbau]

Stützt der Bauwillige seinen Genehmigungsantrag für ein Wohnhaus im Außenbereich sowohl darauf, daß das Vorhaben einem fortwirtschaftlichen wie auch darauf, daß es einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen solle, darf sich die Prüfung nicht darauf beschränken, die Genehmigung allein deshalb zu versagen, weil es bei einem fortwirtschaftlichen Betrieb in vorhandener Größe eines örtlich nahegelegenen Wohnhauses nicht bedarf. Vielmehr ist auch zu prüfen, ob das Wohnhaus einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen würde, was auch für den Fall gilt, daß der landwirtschaftliche Betrieb noch nicht aufgenommen wurde.

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 1; BBauG § 35 Abs. 2;

Gründe:

I.