Der klagende Landwirt betreibt seit dem Jahre 1968 u.a. eine Putenmast. Er kauft Jungputen im Alter von sechs bis sieben Wochen an und mästet sie in zwei Ställen, in denen die Tiere - insgesamt 9.000 bis 13.000 - in jeweils zwei Etagen frei herumlaufen können. Die Fütterung erfolgt unter Verwendung von sogenannten Fertigpreßfutter über Futterautomaten. Jeder Stall wird von einem besonderen Silo aus mit Futter versorgt, der kleinere Stall aus einem 6 - 6 1/2 t fassenden und der größere Stall aus einem 26 - 30 t fassenden Futtersilo. Außerdem werden die Jungputen mit Wasser getränkt.
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