Prozeßaufrechnung gegenüber Kläger aus Vertragsstaat des EuGVÜ
BGH, Urteil vom 04.02.1993 - Aktenzeichen VII ZR 179/91
DRsp Nr. 1993/107
Prozeßaufrechnung gegenüber Kläger aus Vertragsstaat des EuGVÜ
»Eine Prozeßaufrechnung des Beklagten gegenüber einem Kläger mit Sitz in einem ausländischen Vertragsstaat des EuGVÜ ist jedenfalls dann zulässig, wenn sich der Kläger auf die zur Aufrechnung gestellte Forderung gemäß Art. 18 EuGVÜ rügelos eingelassen hat (im Anschluß an EuGH, Urteil vom 7. März 1985 - Rs. 48/84 = Slg. 1985, 787, 798, 800 (Spitzley/Sommer)).«
Normenkette:
EuGVÜ Art. 18 ;
Tatbestand:
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