Unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 22. März 2021 wird dem Kläger Prozesskostenhilfe für das Verfahren Au 6 K 20.2837 bewilligt und Rechtsanwalt M. H., U., beigeordnet.
I.
Mit der Beschwerde verfolgt der Kläger, ein senegalesischer Staatsangehöriger, seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag weiter, ihm für seine beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg anhängige Verpflichtungsklage (Au 6 K 20.2837) auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen seines hier lebenden senegalesischen Kindes Prozesskostenhilfe zu gewähren und ihm seinen Rechtsanwalt beizuordnen.
Das Verwaltungsgericht hat die Erfolgsaussichten des Klageverfahrens mit der Begründung verneint, dem Klagebegehren - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §
II.
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