I. Die Kläger verlangen Architektenhonorar in Höhe von 305.646,82 DM für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen nach einem von ihnen gekündigten Vertrag.
II. Die Beklagten schlossen mit den Klägern im Januar 1992 einen Architektenvertrag über die Phasen 1 bis 9 des § 15 Abs. 2 HOAI zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses. Zusätzlich wurden die Kläger mit der technischen Ausrüstung sowie Schallschutz und Raumakustik beauftragt. Zwischen den Parteien ist streitig, welche Leistungen erbracht worden sind und ob die erbrachten Leistungen mangelfrei sind. Das Bauvorhaben wurde nicht ausgeführt. Im Jahre 1995 kündigten die Kläger den Vertrag, nachdem die Beklagten sich geweigert hatten, eine Abschlagsrechnung zu bezahlen und eine gesetzte Frist zur Wiederaufnahme der Arbeit hatten verstreichen lassen.
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