Prüffähigkeit einer Rechnung; Hinweis auf Massenabweichungen aufgrund des Aumaßes
BGH, vom 01.12.1966 - Aktenzeichen VII ZR 127/64
DRsp Nr. 1998/2506
Prüffähigkeit einer Rechnung; Hinweis auf Massenabweichungen aufgrund des Aumaßes
1. Prüfungsfähig ist die Rechnung des Auftragnehmers, wenn der Architekt des Auftraggebers sie zu prüfen vermag.2. Die Bestimmung in § 14 Nr. 1 VOB/B, daß Änderungen und Ergänzungen des Auftrages unter Hinweis auf die getroffenen Vereinbarungen besonders kenntlich zu machen sind, gilt nicht, soweit die tatsächlich erbrachten Leistungen lediglich ihrem Umfang nach von den im Leistungsverzeichnis angenommenen Massen abweichen. Solche Abweichungen ergeben sich aus dem Aufmaß.