Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 15. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 16. Februar 2022 aufgehoben.
Die Anhörungsrüge der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Essen vom 8. Juli 2021 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Der Gegenstandswert beträgt bis zu 2.000 €.
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