OVG Niedersachsen - Beschluß vom 14.02.2001
1 LA 495/01
Normen:
PrüfeVO § 2; NBauO § 81 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1574

Prüfung von Nachweisen über die Standsicherheit bei mehrgeschossigen Gebäuden mit einem Vollgeschoß

OVG Niedersachsen, Beschluß vom 14.02.2001 - Aktenzeichen 1 LA 495/01

DRsp Nr. 2001/15197

Prüfung von Nachweisen über die Standsicherheit bei mehrgeschossigen Gebäuden mit einem Vollgeschoß

»Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 2 PrüfeVO, wonach bei eingeschossigen Gebäuden bis 200 qm Grundfläche Nachweise über die Standsicherheit von der Bauaufsichtsbehörde nicht zu prüfen sind, erfaßt nicht mehrgeschossiges Gebäude mit nur einem Vollgeschoß.«

Normenkette:

PrüfeVO § 2; NBauO § 81 ;
Fundstellen
BauR 2001, 1574