OLG Celle - Urteil vom 29.06.1995
14 U 132/94
Normen:
VOB/B § 4 Nr. 3, § 13 Nr. 6;
Fundstellen:
BauR 1996, 259
Vorinstanzen:
LG Hannover,

Prüfungs- und Anzeigepflicht des Auftragnehmers (Nr. 3); Inhalt der Prüfungs- und Hinweispflicht im einzelnen; Leistungen anderer Unternehmer

OLG Celle, Urteil vom 29.06.1995 - Aktenzeichen 14 U 132/94

DRsp Nr. 1998/2539

Prüfungs- und Anzeigepflicht des Auftragnehmers (Nr. 3); Inhalt der Prüfungs- und Hinweispflicht im einzelnen; Leistungen anderer Unternehmer

»1. Zum Umfang der Prüfungspflicht des Estrichlegers.2. Weist ein Industriefußboden Farbabweichungen auf, so ist eine Minderung grundsätzlich ausgeschlossen, soweit die Gebrauchstauglichkeit des Bodens nicht berührt ist.«

Normenkette:

VOB/B § 4 Nr. 3, § 13 Nr. 6;

Gründe:

Die Berufung der Klägerin ist unbegründet. Das Landgericht hat die Klage aus zutreffenden Gründen, auf die zur Vermeidung bloßer Wiederholungen Bezug genommen wird, abgewiesen, ohne daß demgegenüber das Berufungsvorbringen der Klägerin durchzudringen vermag. Soweit die Klägerin darüber hinaus in der Berufungsinstanz klageerweiternd Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden begehrt, ist ihre Klage mangels Feststellungsinteresse unzulässig.

Dazu bemerkt der Senat im einzelnen: