Die Klägerin, eine Gesamtvollstreckungsverwalterin, fordert von der Beklagten Restwerklohn.
Die Beklagte erteilte der B. & S. GmbH, über deren Vermögen Anfang 1995 das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet wurde (künftig: Gemeinschuldnerin), Ende 1992/Anfang 1993 mehrere schriftliche Aufträge, Sanierungsmaßnahmen an ihrem Hausgrundstück in C. entsprechend einem Sanierungsplan durchzuführen. Auf neun Teilrechnungen der Gemeinschuldnerin über insgesamt 88.816,57 DM leistete die Beklagte 40.000 DM als Abschlagszahlung.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|