BGH vom 21.03.1966
VII ZR 153/65
Normen:
VOB/B § 4;
Fundstellen:
Schäfer/Finnern, Z 2.414 Bl. 157

Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich der Gewerke von Vorunternehmern

BGH, vom 21.03.1966 - Aktenzeichen VII ZR 153/65

DRsp Nr. 1998/2511

Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich der Gewerke von Vorunternehmern

Der Auftragnehmer, der einen Fußboden aufbringt, muß überprüfen, ob die von den Installateuren bereits verlegten Rohre so isoliert sind, daß von dem zu verlegenden Fußboden keine Gefahr auf die Rohre ausgehen kann.

Normenkette:

VOB/B § 4;
Fundstellen
Schäfer/Finnern, Z 2.414 Bl. 157