Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich der Gewerke von Vorunternehmern
BGH, vom 21.03.1966 - Aktenzeichen VII ZR 153/65
DRsp Nr. 1998/2511
Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich der Gewerke von Vorunternehmern
Der Auftragnehmer, der einen Fußboden aufbringt, muß überprüfen, ob die von den Installateuren bereits verlegten Rohre so isoliert sind, daß von dem zu verlegenden Fußboden keine Gefahr auf die Rohre ausgehen kann.