Rechte des Architekten bei vorzeitiger unberechtigter Kündigung des Vertrages durch den Bauherrn
BGH, vom 05.04.1968 - Aktenzeichen VII ZR 127, 128/66
DRsp Nr. 1996/15134
Rechte des Architekten bei vorzeitiger unberechtigter Kündigung des Vertrages durch den Bauherrn
Wird der Architekt durch Vertragsverletzung des Bauherrn veranlaßt, den Architektenvertrag gemäß einer Vertragsbestimmung fristlos zu kündigen, so muß der Bauherr im Wege des Schadensersatzes den Architekten so stellen, wie wenn dieser die übernommenen Arbeiten hätte zu Ende führen können. Der Architekt kann dann nicht nur für die nicht mehr erbrachten Leistungen die im Vertrag hierfür vorgesehene Vergütung - unter Abzug ersparter Aufwendungen - beanspruchen, sondern auch für diesen ganzen Anspruch die Einräumung einer Sicherungshypothek am Baugrundstück verlangen.