BGH vom 05.04.1968
VII ZR 127, 128/66
Normen:
BGB § 648 ;
Fundstellen:
NJW 1969, 419

Rechte des Architekten bei vorzeitiger unberechtigter Kündigung des Vertrages durch den Bauherrn

BGH, vom 05.04.1968 - Aktenzeichen VII ZR 127, 128/66

DRsp Nr. 1996/15134

Rechte des Architekten bei vorzeitiger unberechtigter Kündigung des Vertrages durch den Bauherrn

Wird der Architekt durch Vertragsverletzung des Bauherrn veranlaßt, den Architektenvertrag gemäß einer Vertragsbestimmung fristlos zu kündigen, so muß der Bauherr im Wege des Schadensersatzes den Architekten so stellen, wie wenn dieser die übernommenen Arbeiten hätte zu Ende führen können. Der Architekt kann dann nicht nur für die nicht mehr erbrachten Leistungen die im Vertrag hierfür vorgesehene Vergütung - unter Abzug ersparter Aufwendungen - beanspruchen, sondern auch für diesen ganzen Anspruch die Einräumung einer Sicherungshypothek am Baugrundstück verlangen.

Normenkette:

BGB § 648 ;
Fundstellen
NJW 1969, 419