Rechte des Auftraggebers im Verzug des Auftragnehmers
BGH, vom 29.02.1968 - Aktenzeichen VII ZR 154/65
DRsp Nr. 1998/2504
Rechte des Auftraggebers im Verzug des Auftragnehmers
1. Welche Rechte der Auftraggeber bei einem der VOB unterliegenden Bauvertrag im Falle des Verzuges des Auftragnehmers hat, ist durch § 5 Nr. 4 in Verbindung mit § 8 Nr. 3 VOB/B geregelt. Für Fälle der Leistungsverzögerung ist dies eine Sonderregelung. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann nur verlangt werden, wenn die Ausführung aus den Gründen, die zur Entziehung des Auftrages geführt haben, für den Auftraggeber nicht mehr von Interesse ist.2. Setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Frist zur Fertigstellung der Leistung, ohne zugleich nach § 5 Nr. 4 VOB/B anzudrohen, den Auftrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist zu entziehen, wird der Auftragnehmer hierdurch nur in Verzug gesetzt. Eine solche Fristsetzung ohne Androhung der Entziehung begründet nicht das Recht zur Auftragsentziehung.
Normenkette:
VOB/B § 5;
Hinweise:
Hinweis zu A
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