BGH - Urteil vom 18.12.1975
VI ZR 75/75
Normen:
BGB § 649 ;
Fundstellen:
BauR 1976, 139
NJW 1976, 518

Rechte des Bauherrn nach einvernehmlicher Beendigung des Architektenvertrages

BGH, Urteil vom 18.12.1975 - Aktenzeichen VI ZR 75/75

DRsp Nr. 1996/14781

Rechte des Bauherrn nach einvernehmlicher Beendigung des Architektenvertrages

Auch nach einvernehmlicher Beendigung des Architektenvertrages kann der Auftraggeber einen wichtigen Kündigungsgrund nachschieben, mit der Rechtsfolge, daß dem Architekten kein Honorar für nicht erbrachte Leistungen zusteht.

Normenkette:

BGB § 649 ;
Fundstellen
BauR 1976, 139
NJW 1976, 518