OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.10.2001
21 U 44/01
Normen:
BRAO § 51b ; BGB § 634 § 635 § 276 § 675 ;
Fundstellen:
BauR 2003, 266

Rechte des Bestellers nach vollzogener Wandelung eines Bauträgervertrages; Anforderungen an die anwaltliche Beratung; Sekundärhaftung des Rechtsanwalts

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2001 - Aktenzeichen 21 U 44/01

DRsp Nr. 2004/8973

Rechte des Bestellers nach vollzogener Wandelung eines Bauträgervertrages; Anforderungen an die anwaltliche Beratung; Sekundärhaftung des Rechtsanwalts

»1. Die erklärte und vollzogene Wandelung eines Bauträgervertrages schließt weitergehende Schadensersatzgründe aus § 635 BGB a.F. aus. 2. Es stellt deshalb einen anwaltlichen Beratungsfehler dar, wenn der Rechtsanwalt für die Erwerber wegen schwerwiegender Mängel die Wandelung erklärt und gerichtlich durchsetzt, obwohl ihm bekannt war oder sein mußte, daß den Erwerbern weitergehende Schäden entstanden sind und diese mit dem großen Schadensersatzanspruch unter gleichzeitiger Rückabwicklung des Erwerbs der Eigentumswohnung hätten durchgesetzt werden können.