VGH Bayern - Beschluss vom 19.02.2018
10 ZB 18.406
Normen:
VwGO § 152a; VwGO § 154 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG München, vom 31.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 10 ZB 17.2550

Rechtmäßige Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter eines Senats

VGH Bayern, Beschluss vom 19.02.2018 - Aktenzeichen 10 ZB 18.406

DRsp Nr. 2018/14196

Rechtmäßige Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter eines Senats

Tenor

I.

Das gegen die Mitglieder des Senats in der Besetzung des angegriffenen Beschlusses vom 31. Januar 2018 (10 ZB 17.2550) gerichtete Ablehnungsgesuch wird verworfen.

II.

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 31. Januar 2018 (10 ZB 17.2550) wird verworfen.

III.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

VwGO § 152a; VwGO § 154 Abs. 2;

Gründe

Sowohl das Ablehnungsgesuch des Klägers (1.) als auch seine gegen den Beschluss des Senats vom 31. Januar 2018 (10 ZB 17.2550) gerichtete Anhörungsrüge (2.) sind als unzulässig zu verwerfen.