VGH Bayern - Beschluss vom 08.10.2018
15 ZB 17.30545
Normen:
AufenthG § 60 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 08.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen M 24 K 16.31832

Rechtmäßige Abschiebung nach Mazedonien oder einen anderen aufnahmebereiten Staat; Nachweis einer Verfolgungssituation im Heimatland des Asylbewerbers

VGH Bayern, Beschluss vom 08.10.2018 - Aktenzeichen 15 ZB 17.30545

DRsp Nr. 2018/16989

Rechtmäßige Abschiebung nach Mazedonien oder einen anderen aufnahmebereiten Staat; Nachweis einer Verfolgungssituation im Heimatland des Asylbewerbers

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Normenkette:

AufenthG § 60 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1;

Gründe

I.