VGH Bayern - Beschluss vom 01.12.2020
15 ZB 20.32243
Normen:
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 28.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen W 8 K 20.30690

Rechtmäßige Abschiebungsandrohung gegenüber einem Asylbewerber aus Algerien

VGH Bayern, Beschluss vom 01.12.2020 - Aktenzeichen 15 ZB 20.32243

DRsp Nr. 2021/822

Rechtmäßige Abschiebungsandrohung gegenüber einem Asylbewerber aus Algerien

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Normenkette:

AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3;

Gründe

I.

Der Kläger - ein algerischer Staatsangehöriger - wendet sich gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 27. März 2020, mit dem sein Antrag auf Asylanerkennung abgelehnt, ihm die Flüchtlingseigenschaft und der subsidiäre Schutzstatus nicht zuerkannt wurden, ferner festgestellt wurde, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht vorliegen, und die Abschiebung nach Algerien oder einen anderen aufnahmebereiten Staat angedroht wurde.