Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin ist Eigentümerin mehrerer zusammenhängender Grundstücke in der Innenstadt von M ..., auf denen sich ein Büro-, Wohn- und Geschäftshauskomplex befindet und die an drei Seiten von der überörtlich bekannten Geschäftsstraße M ...straße sowie den weniger bekannten Straßen H ... und F ...straße umschlossen werden. Sie möchte letztlich für alle Gebäudeteile die Einnummerierung zur M ...straße.
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