VGH Bayern - Beschluss vom 12.06.2018
8 ZB 18.178
Normen:
BayStrWG Art. 52;
Vorinstanzen:
VG München, vom 28.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen M 2 K 17.3476
VG München, vom 28.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen M 2 K 17.3478

Rechtmäßige Änderung der Nummerierung und Zuordnung eines gesamten Gebäudeteils

VGH Bayern, Beschluss vom 12.06.2018 - Aktenzeichen 8 ZB 18.178

DRsp Nr. 2018/10008

Rechtmäßige Änderung der Nummerierung und Zuordnung eines gesamten Gebäudeteils

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

III.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayStrWG Art. 52;

Gründe

I.

Die Klägerin ist Eigentümerin mehrerer zusammenhängender Grundstücke in der Innenstadt von M ..., auf denen sich ein Büro-, Wohn- und Geschäftshauskomplex befindet und die an drei Seiten von der überörtlich bekannten Geschäftsstraße M ...straße sowie den weniger bekannten Straßen H ... und F ...straße umschlossen werden. Sie möchte letztlich für alle Gebäudeteile die Einnummerierung zur M ...straße.