VGH Bayern - Beschluss vom 16.04.2018
1 NE 18.499
Normen:
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 2a; VwGO § 47 Abs. 6;

Rechtmäßige Änderung des Bebauungsplans für eine geplante Seniorenwohnanlage

VGH Bayern, Beschluss vom 16.04.2018 - Aktenzeichen 1 NE 18.499

DRsp Nr. 2018/12963

Rechtmäßige Änderung des Bebauungsplans für eine geplante Seniorenwohnanlage

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 2a; VwGO § 47 Abs. 6;

Gründe

I.

Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die 2. Änderung des einfachen Bebauungsplanes "S...".