VGH Bayern - Beschluss vom 16.12.2021
8 C 21.2337
Normen:
BayWG Art. 22;
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 05.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen Au 9 K 20.914

Rechtmäßige Auferlegung der Unterhaltungslast an einer Gewässerstrecke

VGH Bayern, Beschluss vom 16.12.2021 - Aktenzeichen 8 C 21.2337

DRsp Nr. 2022/1149

Rechtmäßige Auferlegung der Unterhaltungslast an einer Gewässerstrecke

Das wirtschaftliche Interesse, von der Unterhaltungslast an einem oberirdischen Gewässer verschont zu bleiben, wird regelmäßig geprägt von dem damit verbundenen Unterhaltungsaufwand.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BayWG Art. 22;

Gründe

I.

Die Prozessbevollmächtigte der Klägerin begehrt eine Erhöhung des mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 5. Juli 2021 festgesetzten Streitwerts.

Die Klägerin wandte sich mit ihrer Klage gegen die Auferlegung der Unterhaltungslast an einer Gewässerstrecke der B********* als Betreiberin einer Triebwerksanlage. Das Verwaltungsgericht gab der Klage mit Urteil vom 5. Juli 2021 statt und setzte den Streitwert mit Beschluss vom selben Tag auf 5.000 Euro fest (§ 52 Abs. 2 GKG).

Gegen diese Streitwertfestsetzung wendet sich die Prozessbevollmächtigte der Klägerin. Der Streitwert sei auf mindestens 15.000 Euro festzusetzen; die angegriffene Unterhaltungslast erreiche in ihrem Wert zumindest den Jahresgewinn der Anlage.

Der Beklagte tritt der Beschwerde entgegen.

II.

A. Die zulässige Streitwertbeschwerde hat keinen Erfolg.