OVG Sachsen - Urteil vom 18.04.2018
5 A 92/15
Normen:
BauGB § 242 Abs. 9;
Vorinstanzen:
VG Dresden, vom 16.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 794/12

Rechtmäßige Aufhebung eines rechtswidrigen Erschließungsbeitragsbescheids; Unzulässige Erhebung von Erschließungsbeiträgen für vor dem Beitritt fertiggestellte Straßen

OVG Sachsen, Urteil vom 18.04.2018 - Aktenzeichen 5 A 92/15

DRsp Nr. 2019/9787

Rechtmäßige Aufhebung eines rechtswidrigen Erschließungsbeitragsbescheids; Unzulässige Erhebung von Erschließungsbeiträgen für vor dem Beitritt fertiggestellte Straßen

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 242 Abs. 9;

Tatbestand

Die Beklagte wendet sich mit ihrer Berufung gegen die Aufhebung eines Erschließungsbeitragsbescheids durch das Verwaltungsgericht.