Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 10.682,30 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Enteignung von Teilflächen ihrer Grundstücke zu Zwecken des 6-streifigen Ausbaus der Bundesautobahn A ... sowie des künftigen Straßenunterhalts.
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