Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
II.Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich im Eilverfahren als Grundstücksnachbarin gegen die sofortige Vollziehung eine der Beigeladenen erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis.
1. Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Grundstücks FlNr. **** Gemarkung M****** (S*******straße *), das mit einem Hotelgebäude bebaut ist. Die Beigeladene ist Eigentümerin der nördlich angrenzenden Grundstücke FlNr. **** und **** (S*******straße *, **). Die Grundstücke liegen im dicht bebauten Zentrum im Stadtgebiet der Antragsgegnerin.
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