VGH Bayern - Beschluss vom 07.12.2020
8 CS 20.1973
Normen:
WHG § 12 Abs. 2; WHG § 13 Abs. 1; WHG § 14 Abs. 3; WHG § 14 Abs. 4; WHG § 68 Abs. 2; WHG § 68 Abs. 3; WHG § 70 Abs. 1 Hs. 1; UVPG § 5 Abs. 3 S. 2; GG Art. 14 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 11.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen W 4 S 20.938

Rechtmäßige Erteilung einer wasserrechtlichen Plangenehmigung zum Sand- und Kiesabbau

VGH Bayern, Beschluss vom 07.12.2020 - Aktenzeichen 8 CS 20.1973

DRsp Nr. 2021/841

Rechtmäßige Erteilung einer wasserrechtlichen Plangenehmigung zum Sand- und Kiesabbau

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III.

Der Streitwert wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 11. August 2020 für beide Rechtszüge auf jeweils 30.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

WHG § 12 Abs. 2; WHG § 13 Abs. 1; WHG § 14 Abs. 3; WHG § 14 Abs. 4; WHG § 68 Abs. 2; WHG § 68 Abs. 3; WHG § 70 Abs. 1 Hs. 1; UVPG § 5 Abs. 3 S. 2; GG Art. 14 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen den angeordneten Sofortvollzug einer der Beigeladenen erteilten wasserrechtlichen Plangenehmigung zum Sand- und Kiesabbau.

Der Antragsteller ist Vollerwerbslandwirt und Eigentümer des landwirtschaftlichen Grundstücks FlNr. 8980 Gemarkung S* ... Das Grundstück grenzt im Nordwesten an das Wegegrundstück FlNr. 8985, das in Abschnitt M ("öffentliche und gemeinschaftliche Anlagen") des Flurbereinigungsplans G* ... (Teil II) vom 27. April 1972 unter Ziffer II. ("Straßen und Wege") als "öffentlicher Feld- und Waldweg" aufgeführt ist. Die Grundstücke FlNr. 8981, 8982 und 8983 schließen sich in südwestlicher Richtung nacheinander an das o.g. Grundstück des Antragstellers an.