VGH Bayern - Beschluss vom 19.03.2018
1 ZB 15.2574
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG München, vom 16.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen M 1 K 15.491

Rechtmäßige Erteilung eines Vorbescheides für ein Wohn- und Geschäftshaus; Einfügen eines Wohn- und Geschäftshauses in die nähere Umgebung

VGH Bayern, Beschluss vom 19.03.2018 - Aktenzeichen 1 ZB 15.2574

DRsp Nr. 2018/14201

Rechtmäßige Erteilung eines Vorbescheides für ein Wohn- und Geschäftshaus; Einfügen eines Wohn- und Geschäftshauses in die nähere Umgebung

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 30.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, weil die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht vorliegen oder nicht dargelegt sind (§ 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO).