Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 27. März 2018 - M 28 K 17.1763 - wird abgelehnt.
II.Die Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 16.916,89 € festgesetzt.
Der Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zuzulassen, hat keinen Erfolg. Die von der Beklagten innerhalb der Zwei-Monats-Frist des §
1. An der Richtigkeit des angegriffenen Urteils bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinn von §
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