VGH Bayern - Beschluss vom 05.07.2018
6 ZB 18.1054
Normen:
BayKAG Art. 13; BayStrWG Art. 6 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 27.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen M 28 K 17.1763

Rechtmäßige Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige endgültige Herstellung

VGH Bayern, Beschluss vom 05.07.2018 - Aktenzeichen 6 ZB 18.1054

DRsp Nr. 2018/12240

Rechtmäßige Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige endgültige Herstellung

Tenor

I.

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 27. März 2018 - M 28 K 17.1763 - wird abgelehnt.

II.

Die Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 16.916,89 € festgesetzt.

Normenkette:

BayKAG Art. 13; BayStrWG Art. 6 Abs. 1;

Gründe

Der Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zuzulassen, hat keinen Erfolg. Die von der Beklagten innerhalb der Zwei-Monats-Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO geltend gemachten Zulassungsgründe der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), der besonderen rechtlichen Schwierigkeiten (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) liegen nicht vor.

1. An der Richtigkeit des angegriffenen Urteils bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.