VGH Bayern - Beschluss vom 07.12.2021
6 CS 21.1154
Normen:
KAG Art. 5a;
Vorinstanzen:
VG München, vom 26.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen M 28 S 20.1155

Rechtmäßige Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Wohnanlage

VGH Bayern, Beschluss vom 07.12.2021 - Aktenzeichen 6 CS 21.1154

DRsp Nr. 2022/1022

Rechtmäßige Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Wohnanlage

Tenor

I.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 26. März 2021 - M 28 S 20.1155 - wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.972,40 € festgesetzt.

Normenkette:

KAG Art. 5a;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Herstellung der Anlage "Hochwaldstraße Ost-West". Er ist Eigentümer des Grundstücks FlNr. 244/10, das im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Hochwald- und Keltenstraße" liegt. Die Antragsgegnerin hatte die Erschließung dieses Baugebiets durch städtebaulichen Vertrag der Fa. B. (Erschließungsunternehmer) übertragen und für den von Westen nach Osten verlaufenden Teil der Hochwaldstraße eine modifizierende Kostenabrede getroffen, nach der sie sich verpflichtet, dem Erschließungsunternehmer die diesem für die Herstellung dieses Straßenteils entstehenden erschließungsbeitragsfähigen Aufwendungen einschließlich der Finanzierungskosten gegen Nachweis zu erstatten (vgl. § 5 des Vertrags vom 2./16.3.2015).