Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen für das erstinstanzliche Verfahren, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Die Beschwerden sind entgegen der Annahme des Antragstellers zulässig.
Ein nach §
Die Beschwerden sind auch begründet.
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