VGH Bayern - Beschluss vom 22.10.2021
16a DC 21.2500
Normen:
BayDG Art. 29 Abs. 1 S. 4;

Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung ohne vorherige Anhörung

VGH Bayern, Beschluss vom 22.10.2021 - Aktenzeichen 16a DC 21.2500

DRsp Nr. 2021/17092

Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung ohne vorherige Anhörung

Tenor

Das Verfahren wird fortgesetzt.

Normenkette:

BayDG Art. 29 Abs. 1 S. 4;

Gründe

Der Senat hat mit dem angegriffenen Beschluss auf die Beschwerde des Antragstellers eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung ohne vorherige Anhörung der Antragsgegnerin erlassen. Entgegen der Anhörungsrüge gilt Art. 29 Abs. 1 Satz 4 BayDG nicht nur im erstinstanzlichen Verfahren. Durchsuchungen und Beschlagnahmen können ihren Zweck häufig nur erfüllen, wenn sie dem Betroffenen vorweg nicht bekannt sind, weil andernfalls die Gefahr besteht, dass die gesuchten Beweismittel beiseite geschafft werden. Dieser Rechtsgrundsatz, dass vor Erlass der richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung auch im Beschwerdeverfahren kein rechtliches Gehör zu gewähren ist, prägt auch die Strafprozessordnung, wie § 308 Abs. 1 Satz 2 StPO zeigt. In solchen Fällen ist eine Verweisung des Betroffenen auf nachträgliche Anhörung mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, B.v. 16.6.1981 - 1 BvR 1094/80 - BVerfGE 57, 346 - juris Rn. 54).