Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 für das Gebiet "Badallee Süd" südlich der "Badallee" einschließlich "Düneneck", "Deichstraße", "Südallee" und "Zum Südstrand" der Antragsgegnerin.
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