Auf die Berufung der Beteiligten zu 1-4 wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2013, Az.
Die Beteiligten zu 5 und 6 tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligten zu 5 und 6 können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beteiligten zu 1 bis 4 vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.
4.Die Revision wird zugelassen.
Berufungsstreitwert: 140.116,-- €
I.
1. 2.
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