Rechtsfolgen der Überschreitung der in der HOAI festgelegten Höchstsätze
BGH, vom 09.11.1989 - Aktenzeichen VII ZR 152/88
DRsp Nr. 1996/13917
Rechtsfolgen der Überschreitung der in der HOAI festgelegten Höchstsätze
Ist die schriftliche getroffene Vereinbarung eines Pauschalhonorars gemäß § 4 Abs. 3HOAI unwirksam, weil die in der HOAI festgelegten Höchstsätze überschritten werden, so ist die Vereinbarung nicht etwa insgesamt nichtig. Der Architekt kann vielmehr die Höchstsätze verlangen.
So auch KG, NJW-RR 1990, 91; aA.: Weyer, BauR 1987, 131, 141.
Entsprechendes gilt bei Unterschreitung der Mindestsätze gemäß § 4 Abs. 2. Es gelten dann gemäß § 4 Abs. 4HOAI die jeweiligen Mindestsätze als vereinbart.