OLG Düsseldorf, vom 24.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen I-9 U 16/05
LG Mönchengladbach, vom 05.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 179/04
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten Zahlungsplans; Rückabwicklung geleisteter Zahlungen
BGH, Urteil vom 22.03.2007 - Aktenzeichen VII ZR 268/05
DRsp Nr. 2007/9305
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten Zahlungsplans; Rückabwicklung geleisteter Zahlungen
»1. Verträge über den Bau von Immobilien fallen in den Anwendungsbereich von § 312BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 19. November 1998 - VII ZR 424/97, BauR 1999, 257 = ZfBR 1999, 152).2. An die Stelle einer nach § 3 Abs. 2, § 12MaBV i. V. mit § 134BGB nichtigen Zahlungsvereinbarung tritt als Ersatzregelung weder der Zahlungsplan des § 3 Abs. 2MaBV noch § 632 aBGB, sondern § 641 Abs. 1BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - VII ZR 310/99, BGHZ 146, 250).2. Leistet der Erwerber vor Fälligkeit der Werklohnforderung Zahlungen, durch deren Entgegennahme der Unternehmer gegen das Verbot des § 3MaBV verstößt, so steht dem bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch des Erwerbers § 813 Abs. 2BGB grundsätzlich nicht entgegen.3. § 813 Abs. 2BGB greift jedoch ein, soweit es des Rückforderungsanspruchs nicht bedarf, weil der von der MaBV bezweckte Schutz des Erwerbers im Einzelfall schon verwirklicht ist.«