BGH - Urteil vom 09.10.2001
X ZR 153/99
Normen:
ZPO § 286 ; VOB/B § 16 Nr. 3 ; Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau (ZVH); AGBG § 9 ;
Fundstellen:
BauR 2002, 775
Vorinstanzen:
OLG Bamberg,

Rechtsfolgen der vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung; Unzulässigkeit vorweggenommener Beweiswürdigung

BGH, Urteil vom 09.10.2001 - Aktenzeichen X ZR 153/99

DRsp Nr. 2001/16168

Rechtsfolgen der vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung; Unzulässigkeit vorweggenommener Beweiswürdigung

1. § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B, wonach die vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung Nachforderungen ausschließt, verstößt bei isolierter Würdigung gegen die Regelung des § 9 AGB und ist insoweit unwirksam. Die Verwendung dieser Regelung ist jedoch zulässig, wenn die Vertragsparteien die Anwendung der VOB/B insgesamt vereinbaren, bei deren Bestimmungen insgesamt einen auf die Besonderheiten des Bauvertragsrechts abgestimmten, im ganzen einigermaßen ausgewogenen Ausgleich der Beteiligteninteressen darstellen. Wird zusätzlich die Geltung der zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau (ZVH) vereinbart, so sind die VOB/B nicht mehr "als ganzes" vereinbart, so daß einzelne Klauseln nicht mehr anwendbar sind. Denn durch einzelne Regelungen der ZVH wird die Ausgewogenheit des Interessenausgleichs jedenfalls insgesamt so nachhaltig gestört, daß die Bestimmung der VOB/B nicht mehr als ganzes vereinbart sind.