Rechtsfolgen einer wesentlichen Änderung der Geschäftsgrundlage
BGH, vom 12.04.1973 - Aktenzeichen II ZR 147/71
DRsp Nr. 1996/14919
Rechtsfolgen einer wesentlichen Änderung der Geschäftsgrundlage
Hat sich die Geschäftsgrundlage unstreitig wesentlich verändert, so muß der Anspruchsberechtigte darlegen und beweisen, in welchem Umfang der Anspruch weiter besteht.